Gutachten

Verifizierung / Status als Gutachter
Gutachten, was gehört alles dazu …?
Gehölzwertermittlungen (Methode KOCH) – Werden Bäume beschädigt oder beeinträchtigt (z.B. durch Baustellen-Wurzelschäden, unsachgemäße Schnittmaßnahmen, etc.) kann der entsprechende monetäre Wert bzw. Verlust ermittelt werden. Die gutachterliche Gehölzwertermittlungen (Methode KOCH) kann zur Vorlage bei Schadenersatzansprüchen herangezogen werden.
Bohrwiderstandsmessung, da wird der Baum an bestimmten Stellen mit einer Millimeter dünnen Nadel angebohrt. Die Widerstände, die im Holzkörper (gesundes Holz = hart; faules Holz = weich). Das Gerät ist ein Messgerät, das den Bohrwiderstand beim Eindringen einer Bohrnadel in einen Holzkörper misst. Die Messungen basieren auf dem Stromverbrauch der Antriebseinheit. Das Gerät stellt den Bohrwiderstand in zwei Messkurven dar. Die Bohrkurve zeigt den Widerstand während der Drehung der Nadel, während die Vorschubkurve den Widerstand des Holzes gegen den Vorschub der Nadel darstellt. Durch den Vergleich der Messwerte mit Referenzkurven gesunder Holzbereiche kann das Gerät beschädigtes oder abgebautes Holz identifizieren.
Wurzeldarstellung mittels Arboradix, das Messverfahren Arboradix beruht auf Schallübertragung. An jedem erkennbaren Wurzelanlauf am Stammfuß wird ein Sensor angebracht. Mit der Sensorlanze werden Messpunkte im Wurzelraum beschallt. Sind Wurzeln im Boden vorhanden, wird ein Kontakt zu dem zugehörigen Sensor am Baum registriert. Dadurch ergibt sich eine grafische Darstellung des durchwurzelten Bereichs. Die Wurzelsuche kommt z.B. bei Planungen für Neu- oder Erweiterungsbauten, bei Nachbarschaftsstreitigkeiten über Beschädigungen durch Baumwurzeln, bei Schädigungen durch Bagger- oder Tiefbauarbeiten oder aber auch bei Bodensanierungsmaßnahmen zum Einsatz.
Ein Wurzelsuchgraben ist eine Methode, die in der Landschaftsarchitektur und im Gartenbau verwendet wird, um das Wurzelwachstum von Pflanzen zu untersuchen oder zu beeinflussen. Hier sind einige wichtige Aspekte: Der Hauptzweck eines Wurzelsuchgrabens ist es, das Wurzelwachstum von Pflanzen zu beobachten, insbesondere im Hinblick auf ihre Ausdehnung, Gesundheit und die Wechselwirkungen mit dem Boden. Dies kann wichtig sein, um die richtige Pflanzung, Pflege und Standortwahl für verschiedene Pflanzenarten zu bestimmen. Ein Wurzelsuchgraben wird normalerweise in der Nähe der Pflanzen angelegt. Er kann oberflächlich oder tiefer sein, je nachdem, was untersucht werden soll. Während des Aushebens des Grabens wird darauf geachtet, die Wurzeln nicht zu beschädigen, um eine genaue Analyse zu ermöglichen. Diese Methode kann in der Forschung, bei der Planung von Landschaften oder auch in der Praxis der Baumpflege verwendet werden, um sicherzustellen, dass Pflanzen optimale Wachstumsbedingungen haben. Ein Wurzelsuchgraben ist also ein wertvolles Werkzeug, um die Gesundheit und das Wachstum von Pflanzen besser zu verstehen und zu fördern.
Ein artenschutzrechtliches Gutachten bietet umfassende Informationen über den Bestand von geschützten Tier- und Pflanzenarten sowie deren jeweiligen Schutzstatus. Besondere Aufmerksamkeit gilt hierbei insbesondere solchen Tierarten, die in Bäumen leben oder diese als Habitat nutzen. Basierend auf den Erkenntnissen des Gutachtens kann eine fundierte Entscheidung getroffen werden, ob die Fällung des Baumes zulässig ist oder ob alternative Schutzmaßnahmen erforderlich sind, um die betroffenen Arten zu bewahren. Die Anfertigung und Evaluation eines derartigen Gutachtens obliegt einem qualifizierten Baumgutachter oder einem Fachmann für Artenschutz.
Das Gutachten unterstützt somit in den folgenden Aspekten:
– Gewährleistung von Rechtssicherheit
– Minimierung von Baustörungen und zeitlichen Verzögerungen
– Förderung einer nachhaltigen Bauplanung
– Verbesserung des öffentlichen Images sowie Stärkung des Brandings.
Eine artenschutzrechtliche Prüfung folgt einem Fünf-Schritte-Plan:
1. Relevanzprüfung: Bewertung der Relevanz artenschutzrechtlicher Belange.
2. Bestandserfassung: Erfassung der Tier- und Pflanzenarten vor Ort.
3. Prüfung der Verbotstatbestände: Überprüfung auf Verstöße gegen das BNatSchG.
4. Prüfung vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen: Notwendigkeit und Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen.
5. Ausnahmeprüfung: Prüfung der Möglichkeit und Rechtmäßigkeit von Ausnahmen.
