Baumpflege Hillenmeyer

Baumschadensdiagnosen

Baumschadensdiagnosen

In Abgrenzung zur einfachen Baumkontrolle ist die Baumdiagnose (auch Baumuntersuchung, Baumgutachten) die eingehende Untersuchung eines Baumes durch einen Sachverständigen auf mögliche Schäden, die die Bruch- oder Standsicherheit des Baumes beeinträchtigen können. Zentrales Thema der eingehenden Untersuchung ist es zu überprüfen, ob der vorliegende Baum mit seinen Schäden am konkreten Standort den dort herrschenden Bedingungen standhalten kann. Dafür wurden in Deutschland zwei unterschiedliche Verfahren entwickelt, die in starker Konkurrenz zueinander stehen. Beide Verfahren beginnen die Untersuchung mit einer optischen Inaugenscheinnahme des Baumes. Dabei werden Schadsymptome am Baum und Baumumfeld gesucht, die auf eine Beeinträchtigung der Stand- und Bruchsicherheit hindeuten. Der Hauptunterschied liegt in der Methodik, wie die Frage nach der Stand- und Bruchsicherheit beantwortet wird. Bäume stehen auch entlang von Straßen und in Parkanlagen. Überall dort, wo sie in verkehrsexponierten Bereichen stehen, muss ihre Verkehrssicherheit regelmäßig durch Inaugenscheinnahme ohne Geräte kontrolliert werden (Baumkontrolle). Allerdings reicht hier manchmal die visuelle Kontrolle des Baumes nicht aus. Verschiedene Messgeräte und Methoden ergänzen dann bei der Baumuntersuchung die Befunde der Baumkontrolle. Die Messungen sollen fallspezifisch und problembezogen erfolgen, so dass Informationen über das Schadensausmaß, die Restwandstärke, die Materialeigenschaften etc. des Baumes möglich werden. Die Mess- und Prüfgeräte erkennen und lokalisieren innere Schäden in Bäumen, die von außen oftmals nicht zu erkennen sind.

EIN IMMERGRÜNER BAUM SAGT NICHTS ÜBER DIE BRUCH UND STANDSICHERHEIT AUS.

Definition Baumkontrollen 

Baumkontrolle und Baumpflege sind wichtige Bestandteile der kommunalen Verkehrssicherungspflicht. Aus diesem Grund müssen Kommunen und Baumbesitzer bestimmte Bäume regelmäßig kontrollieren und die Ergebnisse ordentlich dokumentieren. Zum einen, um notwendige Pflegemaßnahmen ableiten zu können, zum anderen, um im Schadensfall einen Nachweis in der Hand zu halten.

Aufklärung:

In einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BAG, Urteil vom 02.10.2012, Aktenzeichen VI ZR 311/11) heißt es zwar, dass derjenige, „der eine Gefahrenlage schafft, grundsätzlich verpflichtet ist, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um eine Schädigung anderer möglichst zu verhindern.“ Aber: Unter die Verkehrssicherungspflicht fallen dabei gemäß Baumkontrollrichtlinie der Forschungsgesellschaft Landesentwicklung Landschaftsbau e. V. (FLL) nur „diejenigen Maßnahmen, die ein umsichtiger und verständiger, in vernünftigen Grenzen vorsichtiger Mensch für notwendig und ausreichend hält, um andere vor Schäden zu bewahren.“ 

Wen trifft diese Pflicht?

Grundsätzlich ist der Eigentümer oder dinglich Berechtigte verpflichtet, die Verkehrssicherheit aufrechtzuerhalten. Kommunen trifft diese Verpflichtung insbesondere bei:

  • Bäumen an Gemeindestraßen (Straßenbaulastträger)
  • öffentlichen Grünanlagen
  • Freischwimmbädern
  • Spiel- und Sportplätzen

Bäume an Straßen und am Wald regelmäßig kontrollieren

Baumkontrollen müssen dort regelmäßig durchgeführt werden, wo Verkehr stattfindet. Das bedeutet für den Baumkontrolleur, dass sie die Bäume regelmäßig prüfen müssen, die direkt an folgenden oder ähnlichen Einrichtungen stehen:

  • Straße
  • Weg
  • Parkplatz
  • Trimm-dich-Pfad
  • Waldlehrpfad
  • Spielplatz
  • Grillplätzen
  • Ruhebank

Diese Bäume müssen regelmäßig einer Sichtkontrolle unterzogen werden.

Außerdem müssen Waldbesitzer Bäume am Waldrand kontrollieren, sobald sie an öffentliche Grundstücke grenzen. Zum Beispiel:

  • Kindergärten
  • Schulen
  • Friedhöfe
  • Wohnanlagen
  • Sportplätze

Grundsätze zur Dokumentation von Baumkontrollen 

Damit im Schadensfall die Ergebnisse der Kontrolle sowie die daraus abgeleiteten Maßnahmen vom Gerichtssachverständigen und/oder Versicherungen überprüft werden können, muss die Dokumentation der Baumkontrolle nachvollziehbar, fachlich qualifiziert und in chronologischer Reihenfolge erfolgen. Je nach Erfordernis greifen Baumkontrolleure auf sehr unterschiedliche Kontrollnachweise zurück.