Definition Baumkontrollen
Baumkontrolle und Baumpflege sind wichtige Bestandteile der kommunalen Verkehrssicherungspflicht. Aus diesem Grund müssen Kommunen und Baumbesitzer bestimmte Bäume regelmäßig kontrollieren und die Ergebnisse ordentlich dokumentieren. Zum einen, um notwendige Pflegemaßnahmen ableiten zu können, zum anderen, um im Schadensfall einen Nachweis in der Hand zu halten.
Aufklärung:
In einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BAG, Urteil vom 02.10.2012, Aktenzeichen VI ZR 311/11) heißt es zwar, dass derjenige, „der eine Gefahrenlage schafft, grundsätzlich verpflichtet ist, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um eine Schädigung anderer möglichst zu verhindern.“ Aber: Unter die Verkehrssicherungspflicht fallen dabei gemäß Baumkontrollrichtlinie der Forschungsgesellschaft Landesentwicklung Landschaftsbau e. V. (FLL) nur „diejenigen Maßnahmen, die ein umsichtiger und verständiger, in vernünftigen Grenzen vorsichtiger Mensch für notwendig und ausreichend hält, um andere vor Schäden zu bewahren.“
Wen trifft diese Pflicht?
Grundsätzlich ist der Eigentümer oder dinglich Berechtigte verpflichtet, die Verkehrssicherheit aufrechtzuerhalten. Kommunen trifft diese Verpflichtung insbesondere bei:
- Bäumen an Gemeindestraßen (Straßenbaulastträger)
- öffentlichen Grünanlagen
- Freischwimmbädern
- Spiel- und Sportplätzen
Bäume an Straßen und am Wald regelmäßig kontrollieren
Baumkontrollen müssen dort regelmäßig durchgeführt werden, wo Verkehr stattfindet. Das bedeutet für den Baumkontrolleur, dass sie die Bäume regelmäßig prüfen müssen, die direkt an folgenden oder ähnlichen Einrichtungen stehen:
- Straße
- Weg
- Parkplatz
- Trimm-dich-Pfad
- Waldlehrpfad
- Spielplatz
- Grillplätzen
- Ruhebank
Diese Bäume müssen regelmäßig einer Sichtkontrolle unterzogen werden.
Außerdem müssen Waldbesitzer Bäume am Waldrand kontrollieren, sobald sie an öffentliche Grundstücke grenzen. Zum Beispiel:
- Kindergärten
- Schulen
- Friedhöfe
- Wohnanlagen
- Sportplätze
Grundsätze zur Dokumentation von Baumkontrollen
Damit im Schadensfall die Ergebnisse der Kontrolle sowie die daraus abgeleiteten Maßnahmen vom Gerichtssachverständigen und/oder Versicherungen überprüft werden können, muss die Dokumentation der Baumkontrolle nachvollziehbar, fachlich qualifiziert und in chronologischer Reihenfolge erfolgen. Je nach Erfordernis greifen Baumkontrolleure auf sehr unterschiedliche Kontrollnachweise zurück.