Begünstigte Handwerkerleistungen können Sie im Kontext dieses Gesetzes beim Finanzamt einreichen. Das umfasst alle handwerklichen Tätigkeiten für Renovierungen, Erhaltung oder Modernisierungsmaßnahmen, die privaten Wohnraum, d.h. auch Ihren Garten oder Grundstück betreffen. Hierzu gehören auch Baumpflege-Maßnahmen wie Baumfällung, Kronensicherung oder eine regelmäßige Rundum-Baumpflege.