AGB

AGB – Baumpflege & Sachverständigenbüro Marco Hillenmeyer

Inhaber: Marco Hillenmeyer
Adresse: Fritz-Carry-Straße 16, 86637 Wertingen
Kontakt: info@baumpflege-hillenmeyer.com – 0152-33765140 – 08272-6039159
 

Eine dauerhafte und erfolgreiche Geschäftsbeziehung beruht auf einer guten und vertrauensvollen Zusammenarbeit. Um sicherzustellen, dass alle Vertragsparteien angemessen informiert sind, besteht die Möglichkeit, unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen zu konsultieren sowie sich über sämtliche gesetzlichen und internen geschäftlichen Bedingungen zu informieren. 

 

1. Angebot, Auftragsbestätigung, Vertragsabschluss, Hinweis auf das Recht zum Widerruf, Verzicht auf Recht zum Widerruf

Der Auftraggeber/Kunde ist für die Vollständigkeit aller Informationen, die er dem Baumpflege- und Sachverständigenbüro Marco Hillenmeyer vor der Erstellung des Angebotes unaufgefordert zukommen lässt, verantwortlich. Er haftet für deren Richtigkeit. Zu einem Vertragsabschluss kommt es, sobald der Auftraggeber die Firma Baumpflege- und Sachverständigenbüro Marco Hillenmeyer mündlich oder schriftlich mit der Ausführung der Arbeiten beauftragt (Werkvertrag und Storno-Regel gemäß § 631 BGB). Baumpflege- und Sachverständigenbüro Marco Hillenmeyer hält sich an abgegebene Angebote acht Wochen lang gebunden. Mit der Bestellung von Waren und/oder Dienstleistungen erklärt der Kunde verbindlich, diese erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Beginn der Dienstleistungen erklärt werden. Eine Erstbesichtigung ist in der Regel kostenlos. Wir behalten uns vor, die Kosten für weitere Folgebesichtigungen in Rechnung zu stellen.  Diese Kosten müssen im Voraus beglichen werden. Hier wird erst nach vorheriger Rücksprache mit dem Auftraggeber/Kunden und nach dessen Zustimmung gehandelt. Der Kunde wird ausdrücklich auf sein 14-tägiges Widerrufsrecht hingewiesen. Der Widerruf ist an keine Form gebunden und kann schriftlich oder mündlich erfolgen. Der Kunde verzichtet bei Beauftragung der Firma Baumpflege und Sachverständigenbüro, Marco Hillenmeyer, ausdrücklich auf sein Recht zum Widerruf des Vertrages gemäß § 355 BGB, indem er die Auftragsbestätigung unterzeichnet und das Angebot verbindlich annimmt. Mit der Annahme des Angebotes beauftragt der Kunde die Firma Baumpflege und Sachverständigenbüro, Marco Hillenmeyer, mit der sofortigen Ausführung der Arbeiten.  

2. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

Während des Zeitraums der Leistungsdurchführung hat es sich der Auftraggeber/Kunde zur Pflicht gemacht, eine angemessene Zugangsmöglichkeit zum Arbeitsbereich für die Firma Baumpflege und das Sachverständigenbüro von Marco Hillenmeyer unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Vor dem Beginn jeglicher Arbeiten obliegt es dem Auftraggeber/Kunden sämtliche gesetzlich vorgeschriebenen Genehmigungen und Bewilligungen einzuholen. Sämtliche Kosten infolge von fehlenden oder nicht vollständig eingeholten Genehmigungen oder Bewilligungen gehen zulasten des Auftraggebers/Kunden gegenüber der Firma Baumpflege und des Sachverständigenbüros von Marco Hillenmeyer. Letztere sind nicht dazu verpflichtet, die Vollständigkeit sowie Richtigkeit sämtlicher eingeholter Daten sowie Schriftsätze zu überprüfen. 

Es ist die Pflicht des Auftragnehmers, den Auftraggeber innerhalb von 20 Tagen nach Ablauf der Frist über die Annahme oder Ablehnung des Angebots zu informieren. Sollte dies nicht geschehen, wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 65 EUR netto zuzüglich 19% Mehrwertsteuer fällig.

3. Durchführung der Arbeiten

Die Abnahme der Leistungen hat unmittelbar nach Ende der Durchführung schriftlich durch den Auftraggeber/Kunden zu erfolgen. Hierzu wird ein Lieferschein über die durchgeführten Leistungen erstellt, der vom Kunden gegengezeichnet werden muss. Die Leistung gilt darüber hinaus als vollständig abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich nach Bekanntgabe des Abschlusses der Arbeiten widerspricht; spätere Einsprüche oder Schadensersatzforderungen können nicht mehr berücksichtigt werden.  

4. Ausführungsfristen

Ausführungsfristen werden bei plötzlich eintretenden Umständen, z.B. durch schlechte Witterung, höhere Gewalt oder andere unabwendbare Umstände, verlängert.

5. Schadensersatz

Sollte es zu Schadensfällen kommen, die zweifelsfrei auf das Handeln der Firma Baumpflege und Sachverständigenbüro, Marco Hillenmeyer zurückzuführen sind, so ist es erforderlich, dass der Auftraggeber umgehend die Unternehmensleitung in Kenntnis setzt? Die Haftung dieser Organisation erstreckt sich ausschließlich auf vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schadensereignisse seitens ihrer Angestellten. Geringfügige Vorfälle sowie deren Konsequenzen werden explizit von jeglicher Verantwortlichkeit entbunden. Es sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass eine Gewährleistung für das Anwachsen von Pflanzen seitens des Unternehmens Baumpflege und Sachverständigenbüro, Marco Hillenmeyer kategorisch abgelehnt wird; diese liegt stattdessen im Verantwortungsbereich des jeweiligen Subunternehmens (wie beispielsweise einer Baumschule). 

6. Pflichten des Kunden

Vor Arbeitsbeginn hat der Kunde die Pflicht, das Baumpflege- und Sachverständigenbüro Marco Hillenmeyer über den Verlauf der Strom-, Versorgungs- und Entsorgungsleitungen zu informieren. Die Rechnung ist unmittelbar nach Erbringung der Dienstleistungen zu begleichen. Etwaige Aus-/ bzw. Nachbesserungsarbeiten werden erst nach vollständiger Bezahlung innerhalb von vier Wochen durchgeführt.  Die Gewährleistungseinschränkungen gelten mit dem Zeitpunkt der Fertigung und Darlegung einer Auftragsbestätigung als Vertragsbestandteil. Eine Gewährleistung tritt nicht in Kraft bei: Naturgewalten (starken sowie sintflutartigen Regengüssen, Gewittern, Hagel, Trockenheit, Stürmen, etc.) sowie bei mutwilliger Zerstörung. 

7. Zahlungsvereinbarungen

Die in Rechnung gestellten Dienstleistungen von Baumpflege und Sachverständigenbüro Marco Hillenmeyer sind innerhalb von 8 Werktagen nach Erhalt der Rechnung ohne Abzüge zu begleichen. Eine eventuelle, kulanterweise und vorab schriftlich vereinbarte Ratenzahlung ist spätestens 3 Monate nach Abschluss der Arbeiten in voller Höhe gemäß dem vereinbarten Auftragswert an Baumpflege und Sachverständigenbüro Marco Hillenmeyer zu entrichten. Bei Nichteinhaltung dieser Frist ist der Auftraggeber/Kunde verpflichtet, die üblichen Bankzinsen sowie die entstehenden Kosten seitens Baumpflege und Sachverständigenbüro Marco Hillenmeyer zu tragen. Nicht bezahlte Waren verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung im ausschließlichen Eigentum unseres Unternehmens. Eventuelle Skonto-Abzüge müssen vor Erbringung unserer Leistungen zwingend vereinbart werden und dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Baumpflege und Sachverständigenbüro Marco Hillenmeyer vorgenommen werden. Eigenmächtige Skontoabzüge sind nicht gestattet. 

8. Zusätzliche Vereinbarungen

Weiterführende oder abweichende Vereinbarungen sind vor Beginn der Dienstleistungen und Arbeiten schriftlich zu fixieren und vom Auftraggeber/Kunden sowie vom Baumpflege- und Sachverständigenbüro Marco Hillenmeyer zu unterschreiben. 

9. Elektronische Anlagen

Vor Ausführung der Arbeiten hat der Auftraggeber/Kunde sämtliche elektronische Anlagen wie Gartenbeleuchtungen, Mähroboter, Brunnen oder Pumpen aus dem Arbeitsbereich zu entfernen. Sollte dies nicht möglich sein, so ist eine vorherige schriftliche Festhaltung dieser Rahmenbedingungen im Angebot zwingend erforderlich. Die Firma Baumpflege und Sachverständigenbüro Marco Hillenmeyer übernimmt keinerlei Verantwortung für die Funktionsfähigkeit nach Abschluss der Dienstleistungen/Arbeiten. Etwaige Schäden an Anlagen sowie Verkabelungen müssen seitens des Auftraggebers/Kunden im Vorfeld besprochen und schriftlich in das Angebot aufgenommen worden sein; daraus entstehende Kosten für Reparatur/Ersatz können gegenüber dem genannten Unternehmen nicht geltend gemacht werden. 

10. Haftpflichtversicherung

Als Unternehmen verfügen wir über umfangreichen Haftpflichtversicherungsschutz für all unsere bei Baumpflege und im Sachverständigenbüro von Marco Hillenmeyer angestellten Mitarbeiter. Zudem sind wir Mitglied der Berufsgenossenschaft SVLFG (Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau).

11. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein, so wird die übrige Vereinbarung davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, eine Bestimmung zu treffen, die rechtlich zulässig ist und dem Gewollten am nächsten kommt. 

12. Gerichtsstand

Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verträgen mit Kaufleuten (HGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist der Gerichtsstand das für den Geschäftssitz des Auftragnehmers zuständige Gericht.

13. Datenschutz

Der Kunde erklärt sein Einverständnis zur Speicherung relevanter Daten durch Baumpflege und Sachverständigenbüro, Marco Hillenmeyer, sofern sie für die ordnungsgemäße Abwicklung der Aufträge erforderlich sind. 

 

Alle Rechte vorbehalten | Baumpflege- und Sachverständigenbüro, Marco Hillenmeyer

© 2012 ff.